Scheindomizile

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Wozu diese Seite?
In den Höfner Gemeinden Freienbach, Feusisberg und Wollerau sind natürliche Personen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in unsere Gemeinde verlegen und aktiv am Gemeindeleben teilnehmen wollen, herzlich willkommen. Auch sollen im Bezirk Arbeitsplätze geschaffen werden. Die Region soll leben!

In der Vergangenheit wurde aber auch festgestellt, dass sich bei den Einwohnerkontrollen natürliche Personen anmelden, die an den angegeben Adressen (z.B. Hotel, Restaurant, Bürogebäude, Briefkasten, grüne Wiese, zu kleine Wohnung) nicht wirklich wohnen und es wird teilweise vorgegeben, an der bezeichneten Adresse angeblich ein Gewerbe oder Büro zu betreiben. Zudem gibt es natürliche Personen, die an der „gemieteten“ Adresse angeblich ein Gewerbe oder Büro betreiben. Abklärungen haben in Einzelfällen das Gegenteil ergeben. Es ist nicht im Sinne der drei Höfner Gemeinden solche Scheindomizile zu unterstützen oder zu dulden. Es liegt ferner nicht im Interesse der Bezirksgemeinden, anderen Gemeinden dadurch Steuergelder vorzuenthalten.
Aus diesem Grund wurde diese Information zusammengestellt. Sie können auf einfache Art und Weise abklären, wann ein Scheindomizil vorliegt oder nicht. Diese Information richtet sich ausschliesslich an natürliche Personen.

Definition Begriff Scheindomizil

Einen steuerrechtlichen Wohnsitz begründet eine Person gemäss dem harmonisierten Steuerrecht von Bund und Kantonen1 in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtssprechung zu Art. 127 Abs. 3 BV dort, wo sie sich mit der Absicht dauernden Verbleibens aufhält und wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet2. Der steuerrechtliche Wohnsitz entspricht im Wesentlichen dem zivilrechtlichen Wohnsitz, weicht aber in einigen Punkten davon ab3.

Als Mittelpunkt der Lebensinteressen gilt derjenige Ort, zu dem eine Person die intensivsten persönlichen Beziehungen unterhält, wobei die privaten Interessen in der Regel stärker gewichtet werden als die beruflichen Beziehungen. Der steuerrechtliche Wohnsitz setzt grundsätzlich einen physischen Aufenthalt an diesem Ort voraus. Zu welchem Ort die steuerpflichtige Person die stärksten Beziehungen unterhält, ist auf Grund der Gesamtheit der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Abzustellen ist auf die objektiven, von aussen wahrnehmbaren Umstände, nicht bloss auf die erklärten Wünsche und gefühlsmässigen Bevorzugungen der steuerpflichtigen Person. Massgebend sind also nur die objektiv verifizierbaren Willenskundgebungen. Insofern ist der Steuerwohnsitz nicht frei wählbar4. Dem polizeilichen Domizil, wo die steuerpflichtige Person ihre Schriften hinterlegt hat und die politischen Rechte ausübt, kommt keine entscheidende Bedeutung zu.

Ein Scheindomizil ist vor diesem Hintergrund der fingierte Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person. Es ist ein Ort, zu dem intensive Beziehungen vorgetäuscht werden, um hier den (steuerrechtlichen) Wohnsitz begründen zu können, während sich der tatsächliche Schwerpunkt der persönlichen Interessen an einem anderen Ort befindet. Ein Scheindomizil liegt vor, wenn künstlich äussere Umstände geschaffen werden, welche die behauptete Wohnsitznahme beweisen sollen, ohne dass sich die steuerpflichtige Person dort aufhält und es an der Absicht des dauernden Verbleibens am entsprechenden Ort fehlt.

Quelle: Prof. Dr. Markus Reich, Definition des Begriffs Scheindomizil, Küsnacht 28.1.2003

1) Art. 3 Abs. 2 StHG; Art. 3 Abs. 2 DBG; § 4 Abs. 2 SZ StG

2) dazu und zum Folgenden BGE 125 I 54; BGer 17. Oktober 1997, StE 1998 A 24.21 Nr. 11; ERNST HÖHN/PETER MÄUSLI, Interkantonales Steuerrecht, 4. A. Bern 2000, 81 ff.; PETER LOCHER, Einführung in das interkantonale Steuerrecht, Bern 1999, 45 ff.

3) MAJA BAUER-BALMELLI/MARKUS NYFFENEGGER, Kommentar StHG, 2. A., Basel 2002, N 5 zu Art. 3 StHG

4) BGer 29. Juli 2002, StE 2003 A 24.21 Nr. 13

Scheindomizil ja oder nein?

Scheindomizil ja oder nein?

Zusätzliche Erläuterungen

Bemerkung zu "Wohnung" für die Bestimmung des Wohnsitzes

Eine Wohnadresse ist insbesondere dann nicht als Wohnsitz zu anerkennen, wenn

sie als Adresse eine unbebaute Liegenschaft hat
die Liegenschaft anderen Zwecken als dem Wohnen dient
die Adresse eine Liegenschaft des Gastgewerbes angibt

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Beispiele:
Hotel, Restaurant, Garni, Pension, grüne Wiese, Stall, Bürogebäude, Werkstatt.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Bemerkung zu „Arbeitsort“ für die Bestimmung des Steuerdomizils

Ein Arbeitsort ist insbesondere dann nicht als solcher zu anerkennen, wenn

er nicht über die minimale Infrastruktur verfügt
die mutmasslich benötigte Fläche (m2) nicht nachgewiesen werden kann

Beispiele:
Hotel, Restaurant, Garni, Pension, grüne Wiese, Stall, Telefon- und Postumleitungsdienst, nur Postfach oder Firmenschild vorhanden.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

Bemerkung zu „Kein Scheindomizil“

Allfällige interkommunale oder interkantonale Steuerausscheidungen bleiben vorbehalten.

Es gibt Spezialfälle, welche aufgrund ihrer Komplexität hier nicht darstellt werden können. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie die Steuerbehörde oder Ihren Steuerberater.

Bemerkung zu „Steuerdomizil - Spezialsteuerdomizil“

Ein Steuerspezialdomizil wird zum Beispiel von einem leitenden Angestellten begründet, wenn dieser ausserhalb des Familienortes erwerbstätig ist, dort eine Wohnung hat und in der Regel lediglich einmal wöchentlich regelmässig an den Familienort zurückkehrt.

Eine Stellung ist dann als leitend zu qualifizieren, wenn der Steuerpflichtige einem bedeutenden Unternehmen mit zahlreichem Personal vorsteht und eine besondere Verantwortung trägt (Locher, Praxis § 3 I B 1b sowie Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz).

Es gibt Spezialfälle, welche aufgrund ihrer Komplexität hier nicht darstellt werden können. Im Zweifelsfalle kontaktieren Sie die Steuerbehörde oder Ihren Steuerberater.

Kontakt

Weitere Auskünfte erteilen die Steuerämter der Gemeinden oder die Kantonale Steuerverwaltung:

Steueramt Freienbach
Postfach 160
8808 Pfäffikon

Tel. 055 416 92 92
Fax. 055 416 92 93

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Steueramt Wollerau
Hauptstrasse 15
8832Wollerau

Tel. 043 888 12 40
Fax. 043 888 12 41

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Steueramt Feusisberg
Postfach
Dorfstrasse 38
8835 Feusisberg

Tel. 044 787 31 23

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Kantonale Steuerverwaltung
Frau Véronique Risi-Bravin
dipl. Steuerexpertin und Rechtsanwältin
Postfach 1232
6431 Schwyz

Tel. 041 819 17 31

Ämter

Gemeinde Feusisberg

Gemeinde Feusisberg

Sozusagen als Dach des Bezirkes Höfe liegt die Gemeinde Feusisberg inmitten grüner Wiesen und Wälder in schönster Panoramalage mit einmaligem Blick auf den Zürichsee. Wen wundert es, dass diese prachtvolle Gegend als auserlesene Wohnlage geschätzt wird.
www.feusisberg.ch

Gemeinde Freienbach

Gemeinde Freienbach

Die Gemeinde Freienbach liegt am oberen Zürichsee, am linken Zürichseeufer und Fusse des Etzels. Hier kreuzen sich die Verkehrslinien Zürich-Chur und Romanshorn-Arth/Goldau-Luzern.
www.freienbach.ch

Gemeinde Wollerau

Gemeinde Wollerau

Wollerau liegt an einer einmaligen sonnigen Lage mit wunderschöner Aussicht auf den Zürichsee und die Berge. Unser Dorfleben ist geprägt von über 70 engagierten Vereinen und ihren freiwilligen Helfern, welche seit vielen Jahren einen wertvollen Beitrag an Vereinsanlässen und Aufführungen leisten.
www.wollerau.ch

Bund

Kanton Schwyz

Tradition, Kultur, Wirtschaftsfreundlichkeit, Aufgeschlossenheit, Brauchtum, Lebensqualität: Das sind Begriffe, die im Kanton Schwyz heimisch sind. Zudem erfreut sich der Kanton einer wunderschönen Landschaft und einer zentralen Lage.
www.sz.ch

Bezirk Höfe

Der Bezirk Höfe liegt im Kanton Schwyz und umfasst die drei Gemeinden Wollerau, Freienbach und Feusisberg. Er grenzt im Norden an den Zürichsee, im Osten an den Bezirk March, im Süden an den Bezirk Einsiedeln und im Westen an den Kanton Zürich.
www.bezirk-hoefe.ch

Bildung

Bildungswesen Schweiz

Wie das Schweizer Bildungssystem funktioniert erfahren Sie hier:
berufsberatung.ch
Staatssekretariat für Bildung und Forschung SBFI

Bildungsdepartement Kanton Schwyz

Das Bildungsdepartement des Kanton Schwyz trifft Abklärungen bei Kindern mit besonderem Bildungs- und Förderbedarf; ist zuständig für Fragen zu den tertiären Aus- und Weiterbildungsangeboten (Hochschulen), für die berufliche Grund- und höhere Berufsbildung sowie für Stipendien und Studiendarlehen uvm.
Bildungsdepartement Kanton Schwyz

Schulangebot Bezirk Höfe

Wir bieten allen Jugendlichen des Bezirks Höfe eine innovative und qualitativ hervorragende Schule. Unser Bildungsangebot ist zukunftsgerichtet, fordernd und fördernd.
www.bezirk-hoefe.ch/schulen

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Flughafen Zürich

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Der Flughafen Zürich als Schweizer Tor zur Welt ist ein Qualitätsflughafen im Herzen Europas und international, national sowie regional gut vernetzt.
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Strassennetz

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Die Höfe liegen verkehrstechnisch optimal. Die Anbindung an die A3, der Damm nach Rapperswil und die Verbindungen nach Schwyz und via Hirzel nach Zug/Luzern erlauben es, rasch in verschiedene Regionen der Schweiz zu kommen. Der Routenplaner unterstützt sie bei der Suche nach optimalen Weg.
www.google.ch/maps

Wirtschaftsförderung Höfe
Postfach 140
CH-8808 Pfäffikon SZ
Telefon +41 55 410 25 50
E-Mail info@standort-hoefe.ch